Allgemeine Verkaufs - und Lieferbedingungen
1.
Angebote:
Unsere Angebote sind
unverbindlich und freibleibend.
Zwischenverkauf vorbehalten.
Die Preise werden erst durch
unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
2.
Lieferzeiten:
Angegebene Lieferzeiten sind
unverbindlich.
Wir sind berechtigt, unter
Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Käufers,
vom Vertrag
zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, wenn aus Gründen
höherer Gewalt,
bei Betriebsstörungen oder
Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer sowie bei Vorliegen anderer
Umstände,
die wir nicht zu vertreten haben, der Liefertermin
nicht eingehalten werden kann.
3.
Lieferung:
Die Lieferung
erfolgt ab Werk, verpackungsfrei.
Etwaige
Überführungs - oder Transportkosten werden vom Kunden übernommen.
4.
Zahlung:
Bei
Auftragserteilung werden sofort 50 % Anzahlung fällig.
Der Restbetrag
ist vor Übergabe ( Lieferung / Abholung ) der Ware ohne Abzug zu
begleichen.
Eine Minderung
der Rechnungssumme sowie eine Zurückbehaltung sind nicht statthaft.
5.
Ausland:
Die Lieferung
ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse über die gesamte Rechnungssumme.
6.
Mängelrüge:
Ewaige unvollständige oder
mangelhafte Lieferungen müssen innerhalb 8 Tagen schriftlich
gerügt werden.
Eine Rückgabe der gerügten Ware
ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
Lieferungen nach Maß, Formen,
Farben oder Sonderanfertigungen werden auf keinen Fall zurückgenommen.
7. Eigentumsvorbehalt : Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Wird die Ware
vor ihrer vollständigen Bezahlung an Dritte weitergegeben,
so gilt die
Forderung hieraus als an uns abgetreten.
Tritt der Kunde
vor der vollständigen Bezahlung aus welchen Gründen auch immer, vom
Kauf zurück
und ist die Ware soweit
fertiggestellt, behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung von 25
% einzubehalten.
Dies gilt jedoch
nicht bei Auslandsgeschäften.
Bei
Überschreiten vereinbarter Zahlungsziele berechnen wir Verzugszinsen in
Höhe von 5% über dem üblichen Bankzinssatz.
8. Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Idar-Oberstein.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise als unwirksam
oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der
Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam
oder undurchführbar werden,
bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des
Vertrages
im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und
durchführbare Bestimmung treten,
die dem
Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag
als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart,
die dem
Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des
Bedachtwerdens vereinbart worden wären.