Allgemeine Verkaufs - und Lieferbedingungen


1. Angebote:                    Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
                                       Zwischenverkauf vorbehalten.
                                       Die Preise werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

2. Lieferzeiten:                  Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.
                                       Wir sind berechtigt, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Käufers,
                                       vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, wenn aus Gründen höherer Gewalt,
                                       bei Betriebsstörungen oder Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer sowie bei Vorliegen anderer Umstände,
                                       die wir nicht zu vertreten haben, der Liefertermin nicht eingehalten werden kann.

3. Lieferung:                      Die Lieferung erfolgt ab Werk, verpackungsfrei.
                                        Etwaige Überführungs - oder Transportkosten werden vom Kunden übernommen.

4. Zahlung:                        Bei Auftragserteilung werden sofort 50 % Anzahlung fällig.
                                        Der Restbetrag ist vor Übergabe ( Lieferung / Abholung ) der Ware ohne Abzug zu begleichen.
                                        Eine Minderung der Rechnungssumme sowie eine Zurückbehaltung sind nicht statthaft.

5. Ausland:                       Die Lieferung ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse über die gesamte Rechnungssumme.
   
6. Mängelrüge:                  Ewaige unvollständige oder mangelhafte Lieferungen müssen innerhalb 8 Tagen schriftlich gerügt werden.
                                       Eine Rückgabe der gerügten Ware ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
                                       Lieferungen nach Maß, Formen, Farben oder Sonderanfertigungen werden auf keinen Fall zurückgenommen.
   
7. Eigentumsvorbehalt :     Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
                                       Wird die Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung an Dritte weitergegeben,
                                       so gilt die Forderung hieraus als an uns abgetreten.
                                       Tritt der Kunde vor der vollständigen Bezahlung aus welchen Gründen auch immer, vom Kauf zurück
                                       und ist die Ware soweit fertiggestellt, behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung von 25 % einzubehalten.
                                       Dies gilt jedoch nicht bei Auslandsgeschäften.
                                       Bei Überschreiten vereinbarter Zahlungsziele berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem üblichen Bankzinssatz.

8. Gerichtsstand:              Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Idar-Oberstein.                                       

                                       Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam
                                       oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam
                                       oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages
                                       im Ganzen hiervon unberührt.
                                       An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten,
                                       die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
                                       Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart,
                                       die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.